Eigenerklärung
|
Bei Auswahl dieser Methode kann das
Projekt "gesplittete Abwassergebühr" nicht
refinanziert werden!
Folgendes ist hier anzumerken:
- Die gewonnenen Daten sind statisch
und geben nicht die Realität wieder (Bürger sind hier überfordert)
- Ist kein 100prozentiger Rücklauf
vorhanden, werden die fehlenden Daten durch Schätzungen eingeleitet
- Die Gebührenkalkulation und das
Verabschieden der Satzung ist nicht möglich, solange die Flächendaten
nicht bekannt sind
- Gebührenkalkulationen bezogen
auf unvollständige Daten (hier sind es fehlende, geschätzte
oder angenommene Flächen) sind bei einem eingeleiteten Widerspruchsverfahren
vor dem Verwaltungsgericht (bei vielen Gemeinden und Kommunen
bereits geschehen) nicht gerichtsfest
- Entstehender Verwaltungsaufwand
und entstehende -kosten sind schwer kalkulierbar und somit nicht
genau abzuschätzen. Es entsteht der fälschliche Eindruck, dass
die Eigenerklärung die kostengünstigste Alternative darstellt.
|
Auswertung über
digitale Orthophotos
|
Bei Auswahl dieser Methode ist das
Projekt "gesplittete Abwassergebühr" refinanzierbar.
rohrtec consult gmbh bietet
als einziges Fachbüro die Möglichkeit "versiegelte Flächen" über
eine Bürgersprechstunde so zu strukturieren, dass nur der kanalrelevante
Anteil für die Gebührenkalkulation berücksichtigt wird. Dabei
wird die Fortführung der Datenbestände in den Vordergrund gestellt.
Vorteile der Auswertung über digitale
Orthophotos:
- Sie stellt als einzige Methode
die zu veranlagenden Flächen als Geometrie inklusive aller notwendigen
Zusatzinformationen zur Verfügung. Zusatzinformationen wie:
Eigentümerdaten, Flurstückszuordnung, Anteilregelung, realer
Entwässerungsanteil, Sickerflächen usw. werden gemeinsam mit
der Geometrie über eine relationale Datenbank verwaltet.
- Die neue Abwasser-Satzung kann
sofort nach Auswertung der versiegelten Flächen verabschiedet
werden. Die Gebührenkalkulation ist mit Abschluss der
Bürgersprechstunden sofort realisierbar.
- Die veranlagten Daten basieren
auf Daten, die der Realität entsprechen und sind vollständig.
- Das Verfahren ist in Kombination
mit der Einführung der Bürgersprechstunde gerichtsfest.
- Die Refinanzierung
der Auswertung wird über die Nutzung der veranlagten
Daten zu hydraulischen Berechnungen realisiert (Generalentwässerungsplan):
- Auswertungen basierend auf
realen Entwässerungsverhältnissen (Information aus den erlangten
Datenbeständen - Geometrie und Sachinformation -) bringen
beachtliche Ergebnisse (siehe "Nutzen von Geodaten", Beispiel
3).
- Meist liegt die Kostenersparnis
über dem fünffachen der Auswertungskosten. Somit wird das
Projekt "gesplittete Abwassergebühr" refinanziert
|