Bestimmung "Versiegelter Flächen"
  Refinanzierung durch Generalentwässerungsplan

Allgemein

Die am meisten gestellte Frage bei Kommunen und Gemeinden im Hinblick auf die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr ist die Finanzierung (Refinanzierung) des bevorstehenden Verwaltungsaufwandes und der Kosten.

Die Kostenfrage schränkt die Möglichkeiten des Einsatzes einer Methode stark ein. Dabei wird in den meisten Fällen die Refinanzierung des Vorhabens außer Acht gelassen.

Eigenerklärung

Bei Auswahl dieser Methode kann das Projekt "gesplittete Abwassergebühr" nicht refinanziert werden!

Folgendes ist hier anzumerken:

  • Die gewonnenen Daten sind statisch und geben nicht die Realität wieder (Bürger sind hier überfordert)
  • Ist kein 100prozentiger Rücklauf vorhanden, werden die fehlenden Daten durch Schätzungen eingeleitet
  • Die Gebührenkalkulation und das Verabschieden der Satzung ist nicht möglich, solange die Flächendaten nicht bekannt sind
  • Gebührenkalkulationen bezogen auf unvollständige Daten (hier sind es fehlende, geschätzte oder angenommene Flächen) sind bei einem eingeleiteten Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht (bei vielen Gemeinden und Kommunen bereits geschehen) nicht gerichtsfest
  • Entstehender Verwaltungsaufwand und entstehende -kosten sind schwer kalkulierbar und somit nicht genau abzuschätzen. Es entsteht der fälschliche Eindruck, dass die Eigenerklärung die kostengünstigste Alternative darstellt.

Auswertung über digitale Orthophotos

 

Bei Auswahl dieser Methode ist das Projekt "gesplittete Abwassergebühr" refinanzierbar.

rohrtec consult gmbh bietet als einziges Fachbüro die Möglichkeit "versiegelte Flächen" über eine Bürgersprechstunde so zu strukturieren, dass nur der kanalrelevante Anteil für die Gebührenkalkulation berücksichtigt wird. Dabei wird die Fortführung der Datenbestände in den Vordergrund gestellt.

Vorteile der Auswertung über digitale Orthophotos:

  • Sie stellt als einzige Methode die zu veranlagenden Flächen als Geometrie inklusive aller notwendigen Zusatzinformationen zur Verfügung. Zusatzinformationen wie: Eigentümerdaten, Flurstückszuordnung, Anteilregelung, realer Entwässerungsanteil, Sickerflächen usw. werden gemeinsam mit der Geometrie über eine relationale Datenbank verwaltet.
  • Die neue Abwasser-Satzung kann sofort nach Auswertung der versiegelten Flächen verabschiedet werden. Die Gebührenkalkulation ist mit Abschluss der Bürgersprechstunden sofort realisierbar.
  • Die veranlagten Daten basieren auf Daten, die der Realität entsprechen und sind vollständig.
  • Das Verfahren ist in Kombination mit der Einführung der Bürgersprechstunde gerichtsfest.
  • Die Refinanzierung der Auswertung wird über die Nutzung der veranlagten Daten zu hydraulischen Berechnungen realisiert (Generalentwässerungsplan):
    • Auswertungen basierend auf realen Entwässerungsverhältnissen (Information aus den erlangten Datenbeständen - Geometrie und Sachinformation -) bringen beachtliche Ergebnisse (siehe "Nutzen von Geodaten", Beispiel 3).
    • Meist liegt die Kostenersparnis über dem fünffachen der Auswertungskosten. Somit wird das Projekt "gesplittete Abwassergebühr" refinanziert
Fazit Wird bei Auswahl des Verfahrens die Möglichkeit einer Refinanzierung bedacht, so ist die Auswertung über Eigenerklärung stets abzulehnen.
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