Bestimmung "Versiegelter Flächen"
  Ermittlung versiegelter Flächen
Abb.: Kernstadt
Alle versiegelten Flächen werden flurstücksweise aufgenommen. Dabei sind die Versiegelungsarten (Dach, Pflaster, Asphalt, Beton, Rasengittersteine usw.) der jeweiligen Satzung zu entnehmen. Nicht befestigte Flächen (Grünflächen, unbefestigte Wege, Freiflächen usw.) werden nicht berücksichtigt. Alle nur erdenklichen Informationen (Fläche, Versiegelungsarten, Eigentümerdaten, Bauanträge usw.) werden dem jeweiligen Flurstück zugewiesen, mit der Lagebezeichnung ergänzt und in der Datenbank abgelegt.

Zur Auswertung der versiegelten Flächen werden farbige Orthophotos eingesetzt. Deren Auflösung hängt meist von den Erfordernissen der Gemeinde und dem somit zugrundegelegten Befliegungsmaßstab ab. In der Regel ist das Abgreifen von Objekten mit einer Genauigkeit von 1-10cm möglich.

In der Stadt Neu-Isenburg sind z.B. die farbigen Orthophotos mit einer Auflösung von 1cm erstellt worden und für Folgemaßnahmen (Oberflächenkataster) sehr gut geeignet.

Die Bereitstellung der digitalen Grundkarte für das jeweilige Einzugsgebiet ist für ein Vorhaben dieser Art unabdingbar.

Abb.: Neubaugebiet
Abb.: Industriegebiet

Vorgehensweise zur Ermittlung versiegelter Flächen:

  • Aufnahme aller relevanten Flächen (flurstücksbezogen)
  • Zuordnung der Versiegelungsart gemäß vorgeschriebener Satzung
  • Zuordnung der versiegelten Flächen zu den jeweiligen Flurstücken, der Lage und den Eigentümerdaten (Steueramt)
  • Ermittlung des reellen Anteils, der in den Kanal entwässert
  • Ermittlung aller Flurstücke, die nicht in den Kanal entwässern

rohrtec consult gmbh setzt eigene Verfahren zur Beschleunigung dieser Vorgehensweise ein. Das Ergebnis ist eine transparente, vollständige und differentielle Betrachtung der erfassten Daten.

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